Kultur - Bund - Berlin
Die Stadt mit der magischen Anziehungskraft für Künstler und Publikum
Der internationale Blick auf das kulturelle Treiben in Berlin ist euphorisch. In New York war das 2008 zu erleben, wo das von der CarnegieHall veranstaltete Berlin in Lights-Festival mit etwa 50 unterschiedlichen kulturellen Veranstaltungen mit Akteuren und Institutionen aus Berlin auf ein überwältigendes öffentliches Echo gestoßen ist.
Aus der Sicht der New Yorker scheint Berlin der ideale Kulturstandort, weil hier das öffentlich geförderte Kulturangebot und die vielfältigen anderen Aktivitäten eine geradezu magische Anziehungskraft für Künstler und Publikum aus aller Welt erzeugen. Die Motivation ausländischer Touristen für einen Berlin-Besuch liegt auch im Berliner Kulturleben.
Für Berlin erzeugt dieses Image eines idealen Kulturstandortes eine unglaubliche Werbewirksamkeit, ohne dass der Berliner Senat viel dazu tun muss. Im Gegenteil: Das Land hat seit der Wiedervereinigung die öffentlichen Kulturfördermittel fast halbiert und pflegt dennoch das Image, eine grandiose Kulturstadt zu sein. Kein Wunder, dass dieses Bild Berlins im Inland von Neid und Missgunst begleitet wird. Ob berechtigt oder nicht: Berlin hat München und Köln den Rang als Film und Medienstadt abgelaufen und wer spricht heute noch von Düsseldorf oder Köln als wichtigsten Galerienstandorten?
Die Sicherung des Kulturstandortes ist der Unterstützung des Bundes zu verdanken, denn ohne die laufende Bundeshilfe ginge schon vieles nicht mehr. Das beste Beispiel ist der Hauptstadtkulturfonds, das wichtigste Förderinstrument für die freie Kulturszene. Mit den rund zehn Millionen Euro, die der Bund jährlich für innovative Kulturprojekte in die Hauptstadtförderung steckt, präsentiert sich in Berlin genau dass innovative Kulturangebot, wofür die eigenen Mittel nicht reichen.
Um die Missgunst anderer Bundesländer nicht weiter zu schüren, muss transparent und nachvollziehbar sein, warum und wofür der Bund Kultur in Berlin finanziert, in Stuttgart oder Hamburg aber nicht. Es ist sehr bedauerlich, dass es in der Föderalismusreform nicht zu einer grundlegend neuen und systematischen Bestimmung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern und zum Verhältnis des Bundes zu seiner Hauptstadt gekommen ist. Wichtig wären klare Kriterien für die Bundesförderung. Hier der Versuch einer systematischen Klärung.
Das Erbe Preußens
In Artikel 135 des Grundgesetzes ist für die Rechtsnachfolge vergangener Staaten auf deutschem Boden die Möglichkeit vorgesehen, die Zuständigkeit für diese Hinterlassenschaft dem Bund zu übertragen. So ist es 1957 zur Gründung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gekommen, in die nach der Wende nur die Museen im Ost-Teil Berlins integriert wurden. Nicht einbezogen wurden die Einrichtungen der Musik und des Musiktheaters, deshalb wurden die Deutsche Staatsoper Unter den Linden und das Konzerthaus am Gendarmenmarkt unmittelbare Landeseinrichtungen. Auch die dreihundertjährige Akademie der Künste mit ihren großartigen Archivschätzen gehört zweifellos zum preußischen Erbe, was der Bund inzwischen durch die Übernahme bestätigt hat. Es hätte zumindest einer Diskussion bedurft, um Korrekturen vorzunehmen, was bis heute nicht geschieht.
Kultureinrichtungen von nationaler Bedeutung
Hier ist in den vergangenen Jahrzehnten eine besondere Bundesförderung
entstanden, von der viele Länder profitieren, ohne dass es klar definierte
Kriterien gibt, was warum dazu gerechnet wird. Der Bund hat unter seine
Fittiche genommen, was er für richtig hielt, und die einzelnen Länder waren froh, finanziell entlastet zu sein. Niemand hat je eindeutig definiert, was denn eigentlich diese gesamtstaatliche Bedeutung ausmacht. Es kann ein inhaltliches Kriterium herangezogen werden oder die überragende Bedeutung und Einmaligkeit des Projektes, die die gesamtstaatliche Bedeutung bestätigen. Die historischen Museen zur deutschen Geschichte gehören aus inhaltlichen Gründen dazu.
Das Jüdische Museum in Berlin verfolgt ebenso einem überregionalen Ansatz der Präsentation jüdischen Lebens und Geschichte.
Dieses Alleinstellungsmerkmal erfüllen in Berlin zum Beispiel das Haus der Kulturen der Welt mit der Präsentation und der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur der außereuropäischen Welt und die Berlinale, dem einzigen deutschen Filmfestival von weltweiter Ausstrahlung. Aus systematischen Gründen ist allerdings die Finanzierung des Filmmuseums in der Stiftung deutsche Kinemathek durch den Bund nicht gerechtfertigt. Was woanders von der Kommune oder dem Land getragen wird, sollte in Berlin auch dauerhaft Landesaufgabe sein.
Der Bund selbst hat gut daran getan, auch Einrichtungen in anderen Orten der Bundesrepublik in die Förderung aufzunehmen, z.B. das Bacharchiv in Leipzig oder die Bayreuther Wagner-Festspiele oder die Bundeskunsthalle in Bonn. Die Förderung sollte hier auf zehn Jahre befristet und danach evaluiert und ergänzt werden.
Verantwortung für die Geschichte
Berlin hat als zentraler Ort der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine besondere Verantwortung für den Umgang mit Gedenkorten an den Nationalsozialismus. Auch die historische Aufarbeitung und Erinnerungsarbeit an die deutsche Teilung, die Berliner Mauer und das DDR-Unrechtsregime sind eine kulturpolitische Verpflichtung für die Stadt und große finanzielle Herausforderungen.
Der Bund selbst hat sich zu einer klaren Mitverantwortung für die Gedenkstätten von überregionaler Bedeutung bekannt. Es ist aber falsch hieraus abzuleiten – wie vor allem von CDU und Linkspartei immer wieder vorgetragen – der Bund allein möge für die Vergangenheitsaufarbeitung zuständig sein.
Wir brauchen keine „Nationale Mahn- und Gedenkstättenpolitik“. Gerade weil viele dieser Orte überhaupt nur durch bürgerschaftliches Engagement entstanden und dokumentiert wurden, muss es politisch bei der regionalen Verantwortung bleiben und die Gedenkstätten ihre inhaltliche Unabhängigkeit behalten. Ein Manko der Nichtdebatte dieser Frage in der Föderalismuskommission wird hier deutlich.
Statt sich zu einer gemeinsamen Verantwortung zu bekennen, die zu einer anteiligen Finanzierung aller führen könnte, ähnlich wie beim Preußischen Kulturbesitz, lässt man den Bund und das jeweilige Sitzland der Gedenkstätte die Finanzierung allein schultern. Ein Unding, wie sich viele Länder sich vor der gemeinsamen Verantwortung für die Unrechtsgeschichte in unserem Land drücken!
Hauptstadtkultur
Nun gibt es also einen neuen Hauptstadtvertrag zwischen Berlin und dem Bund, der weitreichende Aussagen auch zur Kultur in der Hauptstadt enthält. Die Finanzierung des größten Teils der Sanierung der Staatsoper ist ein wichtiges Signal der Mitverantwortung des Bundes für die Oper.
Die Koppelung der zugesagten 200 Mio. Euro daran, dass Berlin der Staatsoper jährlich zehn Millionen Euro mehr gibt, zwingt nun das Land, auch die beiden anderen Opern und das Staatsballett besser auszustatten. Aus kulturpolitischer Sicht ist jeder Euro mehr im Berliner Kulturhaushalt selbstverständlich zu begrüßen. Die Fixierung der Mittelsteigerung allein auf die Opernhäuser ist bei einem in vielen Bereichen, vor allen der freien Kulturszene, dramatisch unterausgestattetem Haushalt allerdings ziemlich problematisch.
Der alte Hauptstadtkulturvertrag bleibt als „Sonderhilfe des Bundes“ weiterhin in Kraft und fördert unstrukturiert ein Sammelsurium von Kulturinstitutionen.
Allein der Hauptstadtkulturfonds hat sich bewährt. Allerdings ist dieser Fonds inzwischen in seine eigene Erfolgsfalle getappt, denn immer mehr Projekte sind in regelmäßige Festivals umgewandelt worden, für die nun Jahr für Jahr immer neue Finanzierungsquellen gesucht werden müssen, wofür es im Landeshaushalt kein Geld gibt. Deshalb sollte der Fonds um eine „zweite Säule“ erweitert werden, damit erfolgreiche Festivals eine dauerhafte Förderung bekommen können.
Bis auf den Hauptstadtkulturfonds ist ein Hauptstadtkulturvertrag völlig überflüssig, denn besondere kulturelle Hauptstadtaufgaben sind nicht auszumachen, wenn es allgemein gültige Kriterien für Bundesförderungen gibt. Deswegen ist ein einfaches Weiter so der falsche Weg. Kulturpolitik muss Rahmenbedingungen setzen, um Spielräume zu schaffen für Neues und Kreatives.
Würden die politisch Verantwortlichen sich für Reformen ein wenig Zeit lassen, könnte am Ende vielleicht ein tragfähiges Förderkonzept für Bundeshilfen im Bereich Kultur herauskommen, bei dem nicht jedes Mal neu diskutiert wird, warum das Geld fließt. Gäbe es einen Konsens in der Förderlogik des Bundes, könnten unbotmäßige Debatten über die Berlin-Förderung entfallen. Diese langfristige Konzept muss her, jenseits aller Parteipolitik.
Erschienen in: Politik und Kultur. Zeitschrift des Deutschen Kulturrats Nr. 1/08
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